Oft ist man verwirrt, da viele Fachbegriffe in Zusammenarbeit mit einem Gutachter fallen. Deshalb erklären wir in unserem Lexikon für Sie die Begrifflichkeiten.
Arztkosten sind Kosten die anfallen, wenn Sie nach einem Unfall in medizinischer Behandlung sind. Wenn Sie bei einem unverschuldeten Unfall zu Schaden gekommen sind, hat Sie das Recht auf eine Kostenerstattung der Arzt bzw. Heilungskosten durch die gegnerische Versicherung.
Die 130% Regelung erlaubt, dass bei einem verunfallten Fahrzeug, die Versicherung die Reparaturkosten bis zu 130% über dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges bezahlt. Natürlich mit Vorlage einer Reparaturrechnung oder einer Reparaturbestätigung.
Eine Bewertung für ein Fahrzeug wird gemacht, um den technischen und optischen Zustand und den Fahrzeugwert zu ermitteln.
Bsp. für einen Fahrzeugverkauf, Fahrzeugankauf, für die Banken oder für die Versicherung.
Gutachterkosten/ Sachverständigenkosten fallen an, wenn man ein Gutachten bzw. eine technische Dienstleistung des Gutachters in Anspruch genommen hat. Umgangssprachlich auch Gutachterhonorar.
Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall kann der Geschädigte einen Sachverständigen oder Gutachter seiner Wahl zur Schadensfeststellung beauftragen. Die Kosten muss die gegnerische Versicherung grundsätzlich zu 100% übernehmen.
Ein Kostenvoranschlag ist nicht so umfangreich und detailliert wie ein Gutachten. Ein Kostenvoranschlag wird überwiegend dann erstellt, wenn der unverschuldete Schaden am Fahrzeug unter EUR 750,00 (Bagatellschaden) beträgt.
Eine Nachbesichtigung findet nach meist wenn die gegnerische Versicherung das begutachtete Fahrzeug vor der Reparatur bzw. der fiktiven Zahlung ebenfalls besichtigen möchte.
Gesetzlich sind Sie nicht dazu verpflichtet der Versicherung die Nachbesichtigung zu gewähren.Der Nutzungsausfall ist eine Entschädigung für die Dauer der Reparatur des beschädigten Fahrzeugs. In Ausnahmefällen auch für die Dauer der Suche eines anderen Fahrzeuges bei einem Totalschaden.
Rechtsanwaltskosten fallen an, wenn ein Rechtsanwalt nach einem erstellten Unfallgutachten beauftragt, der die Rechte des Geschädigten gegenüber der gegnerischen Versicherung vertritt.
Wird für die Schadensregulierung ein Rechtsanwalt benötigt, muss die Versicherung des Unfallgegners dessen Kosten grundsätzlich zu 100% übernehmen.Der Restwert ist der Wert des Fahrzeugs nach Eintritt der Beschädigung durch einen unverschuldeten Unfall.
Sachschäden sind Schäden, die Gegenständen zugeführt worden sind.
Bsp. Fahrzeuge, Gebäude, Straßen, Grundstücke
Das Schmerzensgeld steht dem Geschädigten eines unverschuldeten Verkehrsunfalls zu, die einen physischen, seelischen, oder körperlichen Schaden erlitten hat. Dadurch hat der Geschädigte das Recht, Schadensersatz einzufordern. Dies gilt auch für Folgeschäden.
Standkosten sind Kosten, die dem verunfallten Fahrzeug in Rechnung gestellt wird. Dieses geschieht, wenn das Fahrzeug nicht verkehrssicher oder nicht fahrbereit ist und auf einem Stellplatz steht, welches kostenpflichtig ist.
„wirtschaftlicher“ Totalschaden
Wenn die Schadenshöhe über 130% des Wiederbeschaffungswertes des Fahrzeuges liegt, spricht man von einem „wirtschaflichen“ Totalschaden
„technischer“ Totalschaden
Wenn das Fahrzeug nicht mit den technischen und verfügbaren Mitteln reparabel ist, auch wenn die Schadenshöhe unterhalb des Wiederbschaffungswertes liegt. Dann spricht man von einem „technischen“ Totalschaden.
Ein Unfallgutachten wird ausschließlich von einem Kfz Gutachter erstellt, um den entstandenen und unverschuldeten Schaden an einem Fahrzeug neutral & unabhängig sowie genau zu dokumentieren und beziffern.
Beinhaltet:
Die Unfallrekonstruktion findet statt, wenn das Unfallgeschehen nicht genau definiert werden konnte. Hier wird das Geschehen, die zu einem Unfall führte nochmals reproduziert bzw. rekonstruiert (nachgestellt).
Wenn man durch einen unverschuldeten Verkehrsunfall verletz worden ist, bekommt man für die Tage, die man nicht arbeiten kann einen Verdienstausfall.
Egal ob kurzfristige oder langfristige Ausfälle. Sie können aufgrund des Unfalls nicht arbeiten (langfristig) oder verpassen den Zug, Ihren Flug für andere wichtige Termine die zum Unfalltag bestünden. Dafür steht Ihnen eine entsprechende Entschädigung zu, die von der gegnerischen Versicherung übernommen werden müssen. Die Sie jedoch am besten mit einem Anwalt detailliert klären sollten.
Wenn das verunfallte Fahrzeug nicht mehr reparaturwürdig d.h. ein „wirtschaftlicher“ oder „technischer“ Totalschaden ist, so muss das Fahrzeug entsorgt bzw. verschrottet werden. Dafür fallen dann Verschrottungskosten.
Ein Wertgutachten wird in Auftrag gegeben, um den aktuellen Fahrzeugwert zu ermitteln. Es ist wichtig z.B. bei Oldtimern, Sonderfahrzeugen, getunten Fahrzeugen, seltenen bzw. raren Fahrzeugen (auch Exoten). Dient der richten Versicherungseinstufung bzw. als Kapitalanlagen-Beweis.
Der Wiederbeschaffungswert ist der Wert des Fahrzeuges (bei Unfallgutachten der Fahrzeugwert vor Schadenseintritt) den man bezahlen muss, um das gleiche Fahrzeug wieder zu kaufen, welches keinen Vorschaden hatte.